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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Pflicht ab Juni 2025

30.04.2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Pflicht ab Juni 2025
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Pflicht ab Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im digitalen Raum – entsprechend der EU-Richtlinie 2019/882.

Wer ist betroffen?

  1. Online-Shops, auch wenn die Produkte nicht barrierefrei sind
  2. Websites mit Vertragsabschlussmöglichkeiten (z. B. Reisebuchungen, Gutscheinverkauf)
  3. Banken, Telekommunikation, Verkehrsdienstleister
  4. Digitale Services auf Anfrage, die zum Vertragsschluss führen

Achtung Ausnahme: Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeitende oder <2 Mio. € Umsatz) sind nur bei Aufforderung zur Nachweisführung verpflichtet – nicht automatisch. 

Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefreiheit heißt: Alle Nutzer – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – können Ihre Website bedienen. Maßgeblich sind WCAG 2.1, das G steht dabei für Guidlines, Level AA und die EN 301 549, eine EU-Norm für digitale Barrierefreiheit. WCAG 2.1 Level AA ist der gesetzliche Mindeststandard für barrierefreie Websites. Beispiele: Texte mit hohem Kontrast (z. B. schwarz auf weiß), Bilder mit Alternativtexten, Videos mit Untertiteln, Navigation per Tastatur statt Maus, beschriftete Formularfelder. Ziel: Digitale Inhalte für alle zugänglich machen – auch bei Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Wichtige technische Anforderungen

  1. Texte gut lesbar: Kontrast, skalierbare Schriftgrößen
  2. Alternativtexte für Bilder
  3. Untertitel für Videos
  4. Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  5. Kompatibilität mit Screenreadern & Assistenzsystemen

Chancen und Risiken

Das BFSG bietet nicht nur Risiken sondern auch Chancen für Marketing und Vertrieb. Deswegen stellen wir hier auch Chancen kurz vor und kommen dann zu den Risiken.

Internet für alle

Chancen:

  1. Bessere UX für alle, heißt das Webseiten besser werden.
  2. SEO - Folgt man den Vorgaben, wird dies von Google & Co positive bewertet. 
  3. Positives Image 
  4. Zugang zu 10 % der Bevölkerung mit anerkannter Schwerbehinderung

Risiken:

  1. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
  2. Bußgelder bis zu 100.000 € bei systematischen Verstößen
  3. Vertriebsverbote, wenn Websites als nicht gesetzeskonform gelten
  4. Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, da Barrierefreiheit in vielen Vergabekriterien verankert ist
  5. Imageschäden, besonders bei sozialen oder öffentlichen Einrichtungen

Unsere Leistung

Die North IT Group unterstützt Sie bei der Umsetzung des BFSG mit fundierter Beratung zu gesetzlichen und technischen Anforderungen. Wir führen Audits durch, bestehend aus automatisierter und manueller Analyse, und erstellen einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Die Umsetzung kann, muss aber nicht durch unser Team erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auf: https://bfsg-gesetz.de