Datenschutz EU vs. USA – Ein umfassender Vergleich

22.01.2024

Datenschutz EU vs. USA – Ein umfassender Vergleich
Entdecken Sie die Kernunterschiede im Datenschutz zwischen der EU und den USA und erfahren Sie, was bei transatlantischen Geschäften zu beachten ist.

Datenschutz EU vs. USA – Ein Vergleich

In einer globalisierten Wirtschaftswelt, in der IT-Dienstleistungen auch für Nutzer aus der EU kostenpflichtig angeboten werden, ist der Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO von entscheidender Bedeutung. Gerade im Vergleich zwischen der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) treten signifikante Unterschiede in den Datenschutzgesetzen zu Tage. Für Unternehmensverantwortliche ist es daher unerlässlich, diese Divergenzen zu verstehen, um rechtskonform zu handeln und die Datensicherheit zu gewährleisten. Wir beleuchten die Unterschiede und Gemeinsamkeiten und geben wichtige Hinweise für die Zusammenarbeit mit Services aus den USA. Der Datenschutz in der EU und den USA unterscheidet sich grundlegend in der Herangehensweise und Umsetzung. Während die EU mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen einheitlichen und strengen Rechtsrahmen geschaffen hat, ist das amerikanische System fragmentierter und bietet einen anderen Datenschutzlevel. Besonderheiten in Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz verstärken die Notwendigkeit, sich mit den lokalen Datenschutzgesetzen auseinanderzusetzen. Unternehmensverantwortliche in der Europäischen Union müssen bei der Zusammenarbeit mit US-Services bestimmte Aspekte beachten, um Compliance zu sichern und Risiken zu minimieren.

Datenschutz in der EU: DSGVO als Maßstab

Die DSGVO setzt seit 2018 den Standard für den Datenschutz in der EU. Sie gilt als eines der strengsten Datenschutzgesetze weltweit und verfolgt das Ziel, die personenbezogenen Daten aller EU-Bürger zu schützen und die datenverarbeitenden Unternehmen zu regulieren. Die DSGVO zeichnet sich durch ihre umfassenden Rechte für Betroffene aus, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Zudem sind strenge Vorgaben für die Einwilligung zur Datenverarbeitung und für den Datentransfer in Drittländer festgelegt.

Datenschutz in den USA: Ein fragmentiertes Bild

Im Gegensatz zur EU verfügt die USA über keinen einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz. Stattdessen existieren sektorspezifische Gesetze und staatliche Regelungen, die einen weniger restriktiven Ansatz verfolgen. Bekannte Beispiele sind der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) für Gesundheitsdaten oder der Children's Online Privacy Protection Act (COPPA), der den Datenschutz von Kindern im Internet regelt.

Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Obwohl die Ansätze unterschiedlich sind, gibt es auch Gemeinsamkeiten. So erkennen sowohl die EU als auch die USA die Notwendigkeit von Datenschutzmaßnahmen an. Unterschiede bestehen vor allem im Umfang der Rechte von Betroffenen und in den Pflichten der datenverarbeitenden Unternehmen. Während die EU eine datenschutzfreundliche Grundhaltung einnimmt, wird in den USA der Fokus eher auf die Selbstregulierung und den freien Datenverkehr gelegt.

Besonderheiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sorgt die DSGVO für eine Harmonisierung des Datenschutzes. Dennoch haben Länder wie Deutschland, Österreich und die Schweiz eigene Datenschutzgesetze, die an die DSGVO angepasst wurden und lokale Spezifika aufweisen. In Deutschland ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und enthält spezielle Bestimmungen, besonders im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes und der Notwendigkeit eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Regelungen sind besonders streng in Bezug auf Datenschutz in der Telekommunikation und im Internet. In Österreich wird die DSGVO durch das nationale Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt. Hier gibt es strengere Vorgaben für die Videoüberwachung und spezifische Sonderregelungen für Bildungs- und Beschäftigtendaten. Die Datenschutzbehörde fungiert als zentrale Aufsichtsbehörde. Die Schweiz, als Nicht-EU-Mitglied, orientiert sich mit ihrem eigenen Datenschutzgesetz (DSG) zwar an der DSGVO, hat aber auch eigene Schwerpunkte. Das neue DSG, das 2023 in Kraft tritt, legt einen besonderen Fokus auf Transparenz und Datensicherheit. Zudem hat die Schweiz eigenständige Regelungen für den grenzüberschreitenden Datenverkehr.

Zusammenarbeit mit US-Serviceprovidern: Was ist zu beachten?

Kritisch zu bewerten ist die Datenabfrage durch US-Sicherheitsdienst nach dem USA Patriot Act und Cloud Act. Diese Gesetze ermöglichen US-Behörden, unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf Daten zu erhalten, die von Unternehmen mit Sitz in den USA gespeichert werden, unabhängig davon, ob die Daten sich physisch in den USA oder im Ausland befinden. Das Erkennen, ob Daten gemäß dem USA Patriot Act und Cloud Act von US-Behörden abgefragt wurden, kann herausfordernd sein, da diese Gesetze oft mit einer Geheimhaltungspflicht für die betroffenen Unternehmen einhergehen. Für Unternehmensverantwortliche, die mit US-Services zusammenarbeiten, ist die Einhaltung der DSGVO zwingend. Sie müssen sicherstellen, dass die Datenübertragung in die USA adäquate Datenschutzstandards bietet, was durch entsprechende Schutzmaßnahmen wie Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules (BCR) erreicht werden kann. Zudem ist ein wachsames Auge auf die Einhaltung der Privacy Shield-Regelungen, trotz ihrer Aufhebung durch den EuGH, und auf mögliche neue Abkommen zwischen der EU und den USA zu legen. 

Datenschutz ist nicht einfach und erfordert neben rechtlichen Aspekten auch eine technische Expertise. Die North IT Group GmbH steht Ihnen dabei als erfahrener Partner zur Seite, um die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse datenschutzkonform und effizient zu gestalten.